Das Ausbauhaus
von Town & Country

Mängel beim Bau eines Ausbauhauses: was tun?

Seitenverkehrt errichtete Wände, Toilettentüren, die sich nicht öffnen lassen (weil falsch herum eingebaut), zu niedrige Deckenhöhe … Schreckensszenarien dieser Art hat jeder Bauherr vor Augen, wenn er an das Thema „Baumängel“ denkt. Leider zu Recht, denn …

… Mängel und Fehler beim Bau sind keine Seltenheit.

Normalerweise haftet das Bauunternehmen oder der Bauträger für solche Mängel. Er ist verpflichtet, das Haus mängelfrei herzustellen.

Doch hier liegen normalerweise einige Risiken – auch beim schlüsselfertigen Haus. Denn die Beseitigung eines Baumangels ist häufig mit enormen Zusatzkosten für den Bauträger verbunden. Wenn dieser zahlungsunfähig wird, bleibt der Bauherr auf seinem mängelbehafteten Gebäude sitzen – eine echte Existenzbedrohung.

Um so schwieriger ist so eine Situation jedoch, wenn eine „Muskelhypothek“ – also Eigenleistungen beim Ausbauhaus – ins Spiel kommt: Häufig behaupten die verantwortlichen Handwerksunternehmen nun, Ursache eines Baumangels sei falsche Ausführung von Eigenleistungen. Damit wollen sie ihre Haftung für gewisse Baumängel einfach umgehen – zum Schaden des Bauherrn!

Es ist nun meist Sache des Bauherrn, das Gegenteil zu beweisen, um zu seinem Recht zu kommen: langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen können die Folge sein.

Um diese Risiken auszuschließen, gibt es bei Town & Country Haus unter anderem den Bauherren-Schutzbrief für die Bauphase, mit dem Qualität und Sicherheit garantiert werden: So wird zum einen die Verwendung von qualitativ hochwertigen Markenprodukten garantiert. Zum anderen gewährt Town & Country Haus eine Baufertigstellungs-Bürgschaft.

Das bedeutet für den Bauherren, dass jeder durch den Town & Country Baupartner verursachte Baumangel für ihn kostenfrei beseitigt wird. Sollte der Bauträger oder der verantwortliche Subunternehmer dazu finanziell nicht in der Lage sein, so tritt dafür die Bürgschaft ein.

Zwar gelten diese Schutzmaßnahmen nur für diejenigen Bauleistungen, die durch den Town & Country Partner durchgeführt werden – nicht aber für die Eigenleistungen, die der Bauherr erbringt.

Durch die Schutzbriefleistungen besteht andererseits die Sicherheit, dass auftretende Baumängel nicht einfach den angeblich fehlerhaften Eigenleistungen des Bauherrn angelastet werden.

Auch nach der Bauphase ist der Bauherr geschützt: Denn für die Bauarbeiten des Town & Country Partners erhält der Bauherr zusätzlich die Baugewährleistungs-Bürgschaft in Höhe von 75.000 €. Treten also die Mängel nach Fertigstellung des Hauses auf, ist der Bauherr für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verantwortlichen abgesichert.

Wichtig ist allein, dass Sie als Bauherr Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten realistisch einschätzen, um nur solche Ausbauleistungen zu übernehmen, die Sie auch wirklich bewältigen können.

Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, wird Ihr Ausbauhaus dieselbe hohe Qualität aufweisen wie alle Town & Country Häuser – egal ob schlüsselfertiges Massivhaus, Fertig- oder Ausbauhaus!

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